Häufig machen sich junge Eltern bereits sehr früh Gedanken, ob die Entwicklung ihres Kindes körperlich und geistig normal verläuft. Dies können nur erfahrene Kinder- und Jugendärzte unter anderem im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen beurteilen.
Im 1. Lebensjahr verläuft die Entwicklung des Säuglings (Größe, Gewicht, Statomotorik, etc.) sehr rasch, dies erklärt die kürzeren Abstände der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen.
Folgende Untersuchungen sind in Deutschland vorgesehen:
Ab dem Schulkindalter ändern sich die Schwerpunkte der Untersuchungen. Es geht jetzt um Schulleistungsprobleme, Sozialisations- und Verhaltensstörungen und Medienverhalten. Ab beginnender Pubertät (U11 oder J1) empfinden unsere jungen Patienten es als sehr angenehm zwischen Kinder- und Jugendärztin oder Kinder- und Jugendarzt wählen zu können.
Vor Eintritt in das Berufsleben ist die Jugendarbeitsschutz-untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt gesetzlich vorgeschrieben. Der untersuchende Arzt beurteilt, ob die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird.
Die gängigen Sehtests können meist erst ab dem 3. Lebensjahr durchgeführt werden (U7a). Fehlsichtigkeiten sind jedoch die häufigste Ursache einer Amblyopie (Schwachsichtigkeit) und können nur durch eine Refraktionsbestimmung (Weit- , Kurz- oder Normalsichtigkeitsbestimmung) erkannt werden. Das Autorefraktometer (besondere Anwendung einer Infrarotkamera: plusoptiX) misst sekundenschnell die Refraktion beider Augen gleichzeitig (binokular) aus einem Meter Entfernung. Die erste Augenvorsorge kann bereits ab der Vorsorge U5 durchgeführt werden, um amblyogene Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen.
Messung der otoakustischen Emissionen (Hörscreening): Töne, die -wörtlich- aus dem Ohr herauskommen. Sie werden von den äußeren Haarzellen erzeugt, welche sich im Corti-Organ der Schnecke (syn: Cochlea) befinden. Mit Hilfe von hochempfindlichen Messmikrophonen lässt sich dieser Schall im äußeren Gehörgang auffangen.
Montag
08:00 – 12:30 & 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 – 12:30 & 15:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch
08:00 – 13:30 Uhr
Donnerstag
08:00 – 12:30 & 15:00 – 17:30 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 & 13:30 – 14:30 Uhr
und nach Vereinbarung!
Akutsprechstunde:
Montag - Freitag 11:00 bis 12:30 Uhr
(wir bitte um vorherige Anmeldung)
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